GDPdU und Verfahrensdokumentation

Ist Ihre IT fit für die nächste Betriebsprüfung?

Mit den "Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" (GDPdU) nimmt das Finanzamt Ihre IT ins Visier. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf die digitale Betriebsprüfung, identifizieren alle Systeme, in denen "steuerlich relevante Daten" verwaltet werden, und stellen eine "GDPdU-konforme" Aufbewahrung sicher. Gerne arbeiten wir mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zusammen oder bringen eigene, kompetente Ansprechpartner mit ins Team.

GDPdU - (K)ein Archivthema

Die GDPdU zielt nicht auf Ihr Archiv, sondern auf Ihr ERP-System. Doch digitale Archive können helfen: Unterlagen, die Sie nur noch digital erhalten, müssen im Originalformat aufbewahrt werden. Online zugestellte Telefonrechnungen sind ohne digitale Signatur nicht vorsteuerabzugsfähig. Und auch beim Einsatz von Fax-Servern oder beim Outsourcing des ERP-Systems ist Vorsicht geboten. Wir überprüfen Ihre Datenwelt auf mögliche Steuerfallen und entwickeln mit Ihnen Lösungskonzepte.

Verfahrensdokumentation - Das einzige "GDPdU-Zertifikat"

Keine Software ist per se GDPdU-konform. Entsprechende Zertifikate namhafter Beratungshäuser sind völlig wertlos - schauen Sie mal genauer auf die Texte! Entscheidend ist Ihre individuelle Lösung vor Ort. Sie muss die notwendigen Bestimmungen erfüllen. Als Nachweis dafür gilt Ihre eigene, individuelle Verfahrensdokumentation. advice IT hat langjährige Erfahrung bei der Erstellung von Verfahrensdokumentationen und unterstützt Sie bei der Anfertigung und Pflege.

© advice IT Consulting 2010 , Tel. 05208 95758-0, www.advice-it.deDiese Seite drucken